Sehr verehrter Gast,
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienhaus Neu Lauschied
Corina Neu-Posthaus, Grevenbroicher Str. 37, 50181 Bedburg (Vermieterin)
§ 1 Abschluss des Vertrages
Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn das Ferienhaus bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per E-Mail) dem Gast zugesandt. Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamt-schuldnerisch.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
Die Vermieterin verpflichtet sich, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Nichtbereitstellung des gebuchten Ferienhauses begründet eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Vermieterin.
Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten sowie die Kosten der Endreinigung ein und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei längeren Aufenthalten ist eine monatliche Zwischenreinigung mit Wäschewechsel im Preis enthalten.
Nicht enthalten ist Strom für das Laden und Betreiben eines Elektroautos („BEV“). Strom für das Aufladen eines Elektroautos wird gesondert in Rechnung gestellt. In der Garage steht für das Laden von BEV gesondert abgesicherte Steckdose mit angeschlossenem Zähler bereit.
Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Reservierungsbestätigung. Erfolgt die Gut-schrift auf dem Konto der Vermieterin nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Reservie-rungsbestätigung, ist die Vermieterin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe § 5 a.).
Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) per Überweisung bis spätestens 1 Woche vor Anreise.
Bei Bezahlung per paypal wird ein Aufschlag von 3% berechnet.
§ 3 An- und Abreise
Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, steht das Ferienhaus dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Schlüssel für das Ferienhaus befindet sich im Schlüsseltresor links neben dem Briefkasten. Den Code dafür erhält der Gast mit der Buchungbestätigung.
Am Abreisetag wird der Gast das Mietobjekt der Vermieterin oder der von ihm benannten Kontaktperson bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
Eine spätere Abreise ist nur nach Absprache möglich.
Vor Abreise hat der Gast noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
Abziehen der Bettwäsche
Spülen des Geschirrs
Entleeren der Papierkörbe & Mülleimer
Reinigung des Backofens, falls in Benutzung
§ 4 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)
Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.
Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt:
a. Rücktritt bis zum 60. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30% des Mietpreises
b. Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% des Mietpreises,
c. Danach, bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise: 90% des Mietpreises.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei der Vermieterin ein geringerer Schaden enstanden ist. Der Gast kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Die Vermieterin kann dem Ein-tritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig er-scheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter der Vermieterin als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt bei der Vermieterin eingegangen ist. Zur Vermeidung von Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Die Vermieterin hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommenen Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
§ 5 Rücktritt der Vermieterin
Die Vermieterin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
a. höhere Gewalt oder von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
b. Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Per-son des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
Die Vermieterin hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen. Bei berechtigtem Rücktritt der Vermieterin entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast unverzinst erstattet.
Die in Vermieterin kann das Vertragsverhältnis ferner vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Gesamtmietpreis, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass der Vermieterin eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zu-zumuten ist. In diesem Falle kann die Vermieterin von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
§ 6 Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung der Vermieterin für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieterin haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc…).
Weist das gemietete Ferienhaus einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinaus-geht, hat der Gast der Vermieterin oder deren Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird die Vermieterin daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet die Vermieterin nicht.
§ 7 Pflichten und Haftung des Mieters
Der Mieter / die Mieterin verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Gast unverzüglich der Vermieterin oder der von ihr benannten Kontaktperson anzuzeigen. Unterlässt der Gast diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
In Spülsteine, Waschbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähn-liches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestim-mungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der In-standsetzung. Müll ist entsprechend getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Bei eventuell auftre-tenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Gast ist verpflichtet, die Vermieterin oder die von ihr benannte Kon-taktperson über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.
Der Gast ist verpflichtet, der Vermieterin oder von ihr beauftragten Personen den Zutritt zum Haus zum Zweck von Reparaturen oder der Zwischenreinigung (§2) nach Vorankündigung zu ermöglichen.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Für Streitigkeiten der Vermieterin mit Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz der Vermieterin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.